Hebammenbetreuung im Wochenbett

Hebammen- Hausbesuche nach der Entlassung aus dem Krankenhaus

Jede Frau und ihr Baby haben Anspruch auf eine Weiterversorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus durch eine Hebamme im häuslichen Wochenbett.

Diese sensible erste Zeit als junge Familie kann in vertrauter Umgebung stattfinden. Das hat positive Auswirkung auf die Sicherheit im Umgang mit dem Neugeborenen und auch auf die Stillbeziehung.

Für den ersten Kontakt vereinbaren wir bereits in der Schwangerschaft einen Termin für einen Hausbesuch. Wir lernen uns kennen, ich kann die Anamnese erheben und wir besprechen alle Vorbereitungen, um die Zeit nach der Geburt so vertrauensvoll wie möglich zu gestalten.

Bei den Hausbesuchen ist ausreichend Zeit um alle Fragen zu beantworten, ich unterstütze bei der Stillbeziehung, Säuglingspflege, Nabelpflege und bin auch gerne beim ersten Bad dabei und ich kontrolliere alle notwendigen Parameter, wie:

  • Gewichts- und Gedeih- Kontrollen des Neugeborenen
  • Kontrolle der Haut, Neugeborenengelbsucht
  • Durchführung der Vitamin K Gabe
  • Blutabnahme für Stoffwechselscreening (PKU-Test)
  • Kontrolle der Ausscheidung
  • Kontrolle der Rückbildungsprozesse
  • Kontrolle der Geburtsverletzungen

Bei der ambulanten Geburt besteht Anspruch auf: 

(Mutter und Kind verlassen das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt und werden von einer Hebamme zu Hause nachbetreut)

  • 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft
  • Täglich 1 Hausbesuch vom 1. Bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • 7 Hausbesuche vom 6.Tag bis zur 8. Woche

Bei der Entlassung ab 24 Stunden nach der Geburt besteht Anspruch auf:

  • Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • 7 Hausbesuche vom 6. Tag bis zur 8. Woche

Mein Tarif als Wahlhebamme für einen Hausbesuch beträgt 90 Euro (Krankenkasse erstattet 80 Prozent vom Kassentarif) plus Kilometer-Geld (42 Cent/km)